1. Die Fischereisaison beginnt am 1. März und endet am 30.September
2. Erlaubt ist nur die Fliegenfischerei mit 1 Trockenfliegen/Nassfliege oder Nymphe Jig's und Streamers sind untersagt.
3. Es ist nur das Fischenmitwiederhakenlosen Haken erlaubt.
4. Es dürfen nur Trockenschnüre verwendet werden. Sink- und Sink-Tip- Schnüre sind nicht gestattet.
5. Das Waten ist grundsätzlich erlaubt, doch nehmen Sie bitte Rücksicht auf andere Fischer.
6. Es darf abends bis zur völligen Dunkelheit gefischt werden. Die Nachtfischerei ist jedoch verboten.
7. Mindestmasse: Ist auf Tageskarte vermerkt
8. Fische die nicht zurückgesetzt werden sind sofort zu töten, das Mitführen von Lageln (Brenten) ist nicht erlaubt.
9. Fische die man zurücksetzt, sollten nicht nötig aus dem Wasser genommen werden. Entfernen Sie den Haken so schonungsvoll wie möglich. Benutzen Sie keine Lappen, sondern Feumer. Meistens kann der Haken entfernt werden ohne dass der Fisch aus dem Wasser genommen werden muss.
10.Jeder Fliegenfischer ist verpflichtet, allfällige Unregelmässigkeiten Dritter zu melden oder solche höflichst auf die Bestimmungen aufmerksam machen.
11.Die Fischereiaufseher und Pächter sind berechtigt, Tageskarten und Taschen zu inspizieren.
12.Es dürfen keine anderen als die bezeichneten Parkplätze benutzt werden. Das Befahren der Feldwege ist strengstens verboten. (Ausg. Fischereiaufseher und Pächter)
13.Das Betreten der Felder und Aecker ist zu vermeiden. Betroffene Landwirte sind bei Beanstandungen berechtigt, die Tageskarte zu verlangen und den Namen zu notieren. Für Schäden haftet der Kartenbesitzer.
14.Der Angler übr die Fischerei auf eigene Gefahr aus. Für den Zustand des Gewässers wird keine Gewähr übernommen.
15.Wer obigen Bestimmungen nicht nachkommt, dem wird die Fischereikarte entzogen, und haftet für evt. entstandene Schaden.